Wie erfolgt die Zahlung?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Nach einem Jahr erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung. Eine eventuell vorhandende Differenz zwischen der Menge der bezahlten und konsumierten Energie wird dann zeitnah beglichen (Gutschrift bzw. Forderung).
Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Kündigung vor Ablauf des Abrechnungsjahres?
Sollte aufgrund eines Umzugs oder eines anderen Umstands, der zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht führt, eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, wird der aktuelle Zählerstand mit den gleisteten Abschlägen abgeglichen.
Kann ich den Termin für die Jahresrechnung ändern?
Der Termin der Jahresrechnung kann nicht geändert werden. Die Zählerablesung findet zwischen November und Januar des neuen Jahres statt und dementsprechend werden die Jahresabrechnungen in der Regel zwischen Januar bis Ende Februar an die Kunden versendet. Diese Zyklen sind fest datiert und für alle Kunden der Stadtwerke Lüdenscheid einheitlich.
Wie wird der Abschlag ermittelt?
Die monatliche Zahlungsweise für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Im Unterschied zur Telefonie sind die Energie- bzw. Wasserzähler in den Haushalten und können nicht elektronisch erfasst werden. Eine monatliche Ablesung der Zähler ist daher unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich.
Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt.
Muss der Abschlagsbetrag monatlich gezahlt werden?
Grundsätzlich bieten wir unseren Kunden monatliche Zahlungsintervalle an. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, alle Abschlagsbeträge eines Abrechnungsjahres in einer Summe zum Fälligkeitstermin des ersten Abschlagsbetrages zu leisten. Die Stadtwerke Lüdenscheid verzinsen dann die vorausgezahlten Beträge bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin mit 6 Prozent. Dies entspricht einem effektivem Jahreszins von 3 Prozent.
Warum sind nicht alle Abschlagszahlungen in der Jahresrechnung berücksichtigt?
Für die Jahresabrechnung steht ein Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung. In einem Monat davon erhalten Sie die Jahresabrechnung (12. Monat). Nur für die weiteren 11 Monate sind Abschlagsbeträge zu zahlen. Es werden also nur maximal 11 Abschlagsbeträge in der Jahresabrechnung verrechnet.
Warum wird automatisch der Abschlag angehoben?
Ein Abschlag wird im Rahmen der Rechnungsstellung aufgrund der aktuellen Abrechnungsdaten automatisch angehoben, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung des Jahresverbrauchs und der aktuell bekannten Preise höher ausfällt als das Ergebnis des Vorjahres. Hierbei werden alle Abrechnungskomponenten wie Arbeits- und Verrechnungspreise, Stromsteuer und auch der tatsächliche Abrechnungszeitraum (Anzahl Tage) berücksichtigt. Das so ermittelte fiktive Jahresergebnis der Abrechnung, dividiert durch 12 (Monate), ergibt den auf volle Euro gerundeten Abschlagsbetrag, der 11 Monate lang in Rechnung gestellt wird. Der 12. Abschlag fällt in den Abrechnungsmonat und ist somit Bestandteil der Jahresrechnung.
Kann ich meinen Abschlag jederzeit ändern lassen?
Unter der Voraussetzung, dass sich Ihr Verbrauchsverhalten geändert hat, können Sie Ihren Abschlag telefonisch unter 0800. 123 1000 oder im Internet (www.stadtwerke-luedenscheid.de) über unser Online Center gerne ändern.
Was passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?
Die Höhe Ihrer Abschläge passen wir jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilen Ihnen die zukünftigen Abschläge im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung mit.
Wenn sich der Strom-/Gaspreis senkt, senkt sich dann auch mein monatlicher Abschlag?
Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechungsjahres nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.