Transparenter Mix - Unser Strommix

Um Ihnen mehr Transparenz und Informationen zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Diese Richtlinie wurde am 7. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen und nun in 2011 geändert. Hiernach ist jeder Energieversorger verpflichtet, auszuweisen, wie sich Ihr Energiemix (Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, Erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und sonstige erneuerbare Energien) zusammensetzt. Damit wissen Sie genau, was bei Ihnen zuhause aus der Steckdose kommt.

1Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Datenerhebung 2010 - Bundesmix 2010, Stand: 06.Oktober 2011

 

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